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Checkliste - Hausanschlüsse
Als örtlicher Netzbetreiber sorgen wir für den Anschluss Ihres Neubaues an unser Strom-, Erdgas- und/oder Trinkwassernetz. Selbstverständlich sind wir auch Ihr richtiger
Ansprechpartner, wenn es um Verstärkungen oder sonstige Änderungen bestehender Hausanschlüsse in unseren Netzgebieten geht. Ihr Architekt bzw. Installateur sollte sich in jedem Fall
bereits in der Planungsphase mit uns in Verbindung setzen, um Größe, Art und Einbauort der Messeinrichtung rechtzeitig mit uns abzustimmen. Unsere Fachleute stehen Ihnen für
Information und Beratung zum Thema Netzanschluss gerne persönlich und telefonisch zur Verfügung:
Ansprechpartner:
Strom
Erdgas/Trinkwasser
montag-donnerstags
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8 -12 Uhr
12:30 - 15 Uhr
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freitags
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8 -12 Uhr
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Checkliste Netzanschluss
1. Anfrage des Bauherren/Eigentümers bei der BEW zur Verlegung der Anschlussleitung.
Zur Festlegung der Trassenführung, für die Dimensionierung der Anschlussleitung und die Angebotserstellung benötigen wir einen Lageplan des Grundstückes im Maßstab 1:1000,
einen Grundrissplan des Kellergeschosses bzw. - bei nicht unterkellerten Gebäuden - den Grundrissplan des Erdgeschosses sowie die entsprechenden Antragsformulare (PDF*), die Sie sich
ausdrucken können:
*) Sie benötigen zur Darstellung und zum Ausdruck der Dateien das kostenlose Programm "Acrobat Reader". Falls es noch nicht installiert sein sollte, können Sie es hier herunterladen.
Bitte geben Sie diese Unterlagen ausgefüllt und vom Bauherren/Grundstückseigentümer unterschrieben an uns zurück:
BEW GmbH, Birkenstr. 2, 95447 Bayreuth.
Verordnung über Allgemeine Bedingungen für den Netzanschluss und dessen Nutzung für die
Elektrizitätsversorgung in Niederspannung (Niederspannungsanschlussverordnung - NAV)
Verordnung über Allgemeine Bedingungen für den Netzanschluss und dessen Nutzung für die Gasversorgung in
Niederdruck (Niederdruckanschlussverordnung - NDAV)
2. BEW erstellt Kostenangebot.
3. Bauherr/Eigentümer nimmt durch seine Unterschrift auf der Kostenmitteilung bzw. auf dem Auftrag das Angebot an.
4. Bauherr/Eigentümer beauftragt eine Tiefbaufirma mit den Erdarbeiten. Ausnahme: Umstellung auf Erdgas in bestehenden Gebäuden, in diesem Fall wird der Tiefbau von der
BEW erledigt.
5. Terminvereinbarung durch den Bauherren/Eigentümer für die Verlegung des Hausanschlusses und Ausführung durch die BEW.
6. Das vom Bauherren mit der Inneninstallation beauftragte Unternehmen teilt nach Abschluss seiner Arbeiten der BEW die Fertigstellung mit (Fertigstellungsanzeige).
7. Terminvereinbarung durch den Bauherren/Eigentümer für Zählersetzung/Inbetriebnahme und Ausführung dieser Arbeiten durch die BEW.
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