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Schon immer waren die Betreiber einer Gasanlage für den ordnungsgemäßen Zustand ihrer Gasleitungen und Gasgeräte verantwortlich. Die aktualisierten Technischen Regeln
für Gas-Installationen der Deutschen Vereinigung des Gas- und wasserfaches e V. (DVGW-TRGI) legen die Pflichten von Hauseigentümer bzw. Hausbesitzer schriftlich fest.
Einmal pro Jahr muss die Gas-Hausinstallation einer Sichtprüfung unterzogen und das Ergebnis dokumentiert werden. Zusätzlich ist eine Überprüfung auf Gebrauchsfähigkeit
durch das Vertrags-Installationsunternehmen oder den Gasversorger alle zwölf Jahre vorgeschrieben. Damit wird die Sicherheit in der Gasversorgung weiter erhöht.
Die BEW rät ihren Kunden, die Anlage mit Hilfe einer Checkliste genau unter die Lupe zu nehmen. Hierbei geht es zum Beispiel um die Befestigung der Gasleitungen, das Vorhandensein von
Lüftungsöffnungen und die ausreichende Zufuhr von Verbrennungsluft. Werden Roststellen oder andere Schwachstellen entdeckt, sollte ein Experte zu Rate gezogen werden. Das gilt nicht nur
für deutlich sichtbare Schäden, sondern auch für den Verdachtsfall. Wer sich die Sichtprüfung nicht zutraut, kann diese von einem Vertrags-Installationsunternehmen
oder seinem Schornsteinfeger erledigen lassen.
INFO Kunden der BEW können hier eine Checkliste für den
Jahres-Check der Gas-Hausinstallation anfordern.
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